Beiträge für Zeiten aus Nachversicherung werden den Mitgliedskonten gutgeschrieben, wenn der Antrag auf Übertragung auf das Versorgungswerk innerhalb eines Jahres nach Ende der maßgeblichen Beschäftigung beim zuständigen Dienstherrn gestellt wird.
Diese Beiträge werden auf die Wartezeit für die Altersrente angerechnet und erhöhen die Rentenanwartschaft.