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Bitte beachten Sie, dass gem. § 6 Abs. 2 SGB VI Anträge zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nur elektronisch gestellt werden können.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Auskünfte und Fragen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch, schriftlich oder persönlich wie in den Kontaktdaten angegeben sowie über Ihr beA.
Versorgungswerk der Rechtsanwälte
in Thüringen