Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern
- Berufsunfähigkeitsrenten
- Zuschüsse zu notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen nach Ermessen
- Altersrenten
- Hinterbliebenenversorgung für die Angehörigen verstorbener Mitglieder
in Form von Witwen- bzw. Witwerrenten und Waisenrenten.