Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern
- Altersrenten (§ 10)
- Berufsunfähigkeitsrenten (§ 11)
- Zuschüsse zu notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen nach Ermessen (§ 13)
- Hinterbliebenenversorgung für die Angehörigen verstorbener Mitglieder (§§ 14ff.).