Versorgungswerk

der Rechtsanwälte in Thüringen

Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern

  • Altersrenten (§ 10)
  • Berufsunfähigkeitsrenten (§ 11)
  • Zuschüsse zu notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen nach Ermessen (§ 13)
  • Hinterbliebenenversorgung für die Angehörigen verstorbener Mitglieder (§§ 14ff.).