Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern
- Altersrenten (§ 10)
- Berufsunfähigkeitsrenten (§ 11)
- Zuschüsse zu notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen nach Ermessen (§13)
- Hinterbliebenenversorgung für die Angehörigen verstorbener Mitglieder (14ff.).
Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern