Mitglieder, die aus der Rechtsanwaltskammer Thüringen ausscheiden und in einen anderen Kammerbezirk wechseln, können die Überleitung ihrer Beiträge an das dort zuständige berufsständische Versorgungswerk beantragen, soweit nicht die freiwillige Mitgliedschaft in unserem Versorgungswerk gewünscht wird. Die Beiträge und Beitragszeiten werden im aufnehmenden Versorgungswerk so berücksichtigt, als seien sie gleich dorthin entrichtet worden.
Beim Wechsel in die Rechtsanwaltskammer Thüringen kann in der Regel die Überleitung der bisher an ein anderes Versorgungswerk für Rechtsanwälte entrichteten Beiträge zugunsten des Mitgliedskontos in Thüringen erfolgen.
Nicht möglich ist die Überleitung von/nach Bayern und Berlin, da keine entsprechenden Überleitungsabkommen bestehen. Bitte prüfen Sie vorab, ob für das aufnehmende Versorgungswerk eine Altersgrenze zur Begründung der Mitgliedschaft besteht.