Versorgungswerk

der Rechtsanwälte in Thüringen

Zur Befreiuung von der Pflichtmitgliedschaft muss ein in § 6 aufgeführter Sachverhalt vorliegen.

Häufigste Fälle, für die Befreiungen ausgesprochen werden, sind:

  • Fortsetzung der Mitgliedschaft in einem anderen Versorgungswerk bei Wechsel nach Thüringen
  • Anspruch auf Ruhegeld und Hinterbliebenenversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen aufgrund eines ständigen Dienstverhältnisses