Versorgungswerk

der Rechtsanwälte in Thüringen

Einzug der Beiträge per SEPA-Lastschriftmandat

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns den Einzug der Beiträge bei Fälligkeit zum 15. des Monats gestatten würden. Hierzu reicht es aus, das bereitgestellte Formular auszudrucken und ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückzusenden.

Änderungen bereits abgerechneter Beitragsmonate erfolgen jeweils in den Folgemonaten.

Erfolgt der Einzug beim Mitglied selbst, erfolgt der Einzug von Rückständen nach Vorankündigung. Bei Guthaben erfolgt die Abfrage der gewünschten Verwendung.